Unterstützungspflege §37 und 38 SGB 5

Betreuungs- & Entlastungsleistungen Unterstützungspflege § 37 und 38 SGB 5

Unterstützungspflege §37 und 38 SGB 5

Nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten OP, einer schwerwiegenden Erkrankung oder bei einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustandes benötigen viele Menschen Pflege und Hilfe im Haushalt.

Wenn die Voraussetzungen für einen Pflegegrad nicht gegeben sind, haben Patienten oder Angehörige oft große Schwierigkeiten, die Versorgung für die begrenzte Zeit zu organisieren. Seit dem 1. Januar 2016 erhalten Versicherte aus diesem Grund Unterstützungspflege nach § 37 Abs. 1a des Sozialgesetzbuchs V.

Erkrankungen wie zum Beispiel:

  1. Schwere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat durch die die Mobilität stark eingeschränkt wird, zum Beispiel nach einer Fraktur, zur Entlastung/Ruhigstellung einer unteren Extremität bei einer Bänderverletzung o. ä., bei akutem Bandscheibenvorfall.
  2. Bei starker körperlichen Einschränkungen und/oder Beeinträchtigungen nach ambulanten oder stationären Operationen (Hüftgelenk-Endoprothese bzw. Hüft-Totalendoprothese infolge Oberschenkelhalsfraktur)
  3. Starke körperliche Einschränkungen und/oder Beeinträchtigungen während oder nach Chemo- oder Strahlentherapie (starke Übelkeit, häufiges Erbrechen, starke Kreislaufprobleme)
  4. Für den Zeitraum zwischen Krankenhausentlassung und Anschlussrehabilitation


Wer kann Unterstützungspflege bekommen?

Die Unterstützungspflege gilt ausschließlich für Menschen OHNE Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1.
Diese Leistung ist nicht an Kranken­haus­auf­enthalte, ambulante Operationen oder ambulante Krankenhausbehandlung gebunden. Unterstützungspflege kann auch bei ambulanten Behandlungen verschreiben werden. Die Unterstützungspflege bezieht sich jedoch nur auf körperliche Beeinträchtigungen.

Dauer der Unterstützungspflege?

Für maximal 4 Wochen können Sie die Unterstützungspflege in Anspruch nehmen. Sollte nach den 4 Wochen weiterer Hilfebedarf bestehen, so kann die Dauer verlängert werden.

Wie kann ich Unterstützungspflege beantragen?

Ihr behandelnder Arzt kann Ihnen im Bedarfsfall eine Verordnung ausstellen, die Sie an uns weiterleiten. Wir stellen die Hilfe im Haushalt und rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab.

Sie benötigen Unterstützungspflege nach §37 und 38 SGB 5 in Ratzeburg, Lübeck, Hamburg, Schwerin und Umgebung? Bei Pflegeliebling finden Sie Ihren Lieblingspfleger/in.

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