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Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Seit Beginn des Jahres 2017 haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, sofern sie zu Hause gepflegt werden, Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Damit einher geht ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro pro Monat – eine Unterstützung, die von der Pflegekasse gewährt wird und die der Finanzierung verschiedener Angebote zur Unterstützung im Alltag dient. Wird der Betrag in einem Monat nicht vollständig ausgeschöpft, so kann der verbliebene Restbetrag ganz einfach auf die folgenden Kalendermonate übertragen werden. Und weist das Ende eines Kalenderjahres noch nicht in Anspruch genommene Leistungsbeträge auf, so verfallen diese erst zum Ende des darauffolgenden Jahres.
Angebote zur Unterstützung im Alltag – die Leistungen
Der Entlastungsbeitrag kann für verschiedene Angebote und Leistungen in Anspruch genommen werden, die der Pflege zuhause dienen. Folgende Angebote zur Unterstützung im Alltag können damit finanziert werden:
- Betreuungsangebote
- Angebote zur Entlastung im Alltag
- Angebote zur Entlastung von Pflegenden
Unterstützung im Alltag – so kann sie aussehen
Es sind oftmals bereits die kleinen Dinge, die pflegende Angehörige entlasten und Pflegebedürftige zugleich im Hinblick auf Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit fördern. Hierzu zählen beispielsweise Leistungen in Form von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten. Ob Unterstützung im Haushalt oder beim Einkaufen, Begleitung bei Apotheken- oder Behördengängen, gemeinsame Spaziergänge oder das gemeinsame Lesen, Spielen und Singen: Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen erleichtern den Alltag. Darüber hinaus können Pflegende mit Hilfe des Entlastungsbetrag eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen, die wertvollen Beistand in der täglichen Pflege sowie emotionale Unterstützung bieten kann.
Entlastungsbetrag – nur anerkannte Dienstleister werden unterstützt
Sie möchten vom Entlastungsbetrag Gebrauch machen und von hilfreicher Unterstützung im Alltag profitieren? Dann achten Sie bei der Wahl des Dienstleisters darauf, dass dieser von der Pflegekasse anerkannt ist. Mit einem Pflegedienst wie Pflegeliebling sind Sie im Raum Lübeck, Ratzeburg, Hamburg und Schwerin auf der sicheren Seite und dürfen Ihren Alltag zu jeder Zeit in den besten Händen wissen.
Sie haben Fragen zum Thema: Betreuungs- und Entlastungsleistungen?
Lassen Sie sich gern unter 04541 8858989 kostenfrei und unverbindlich beraten, oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@pflegeliebling.de. Wir stehen Ihnen gern beratend zur Verfügung und freuen uns von Ihnen zu hören.
Gern beraten wir Sie persönlich zum Thema „Betreuungs- und Entlastungsleistungen“ und finden für Sie und Ihren Pflegegrad die passende Pflegeleistung.
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Unsere Leistungen
Erfahren Sie mehr über unsere Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie vielfältige Angebote zur Unterstützung im Alltag
Unsere Standorte
In Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, können Sie auf unsere Unterstützung vertrauen.