Jetzt beraten lassen
04541 8858989
Pflegesachleistungen – das gilt es zu wissen
Werden pflegebedürftige Menschen nicht stationär, sondern im eigenen Zuhause gepflegt, so wird die Arbeit oftmals durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen. In diesem Fall stehen Pflegebedürftigen Pflegesachleistungen gemäß §36 SGB XI zu. Hierbei handelt es sich um pflegerische Unterstützung, die von Pflegekräften eines ambulanten Pflegedienstes übernommen wird. Ob Unterstützung bei der Grundpflege oder Hilfe bei hauswirtschaftlichen Arbeiten: Pflegesachleistungen können die häusliche Pflege vereinfachen. Voraussetzung: Die Dienstleistungen werden von einem anerkannten Pflegedienst erbracht und es liegt mindestens der Pflegegrad 2 vor.
Pflegesachleistungen – so hoch fallen die Leistungen aus
Wie hoch der monatliche Betrag für Pflegesachleistungen ausfällt, hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. Hierbei gilt: Je pflegebedürftiger und unselbstständiger der Pflegeversicherte, desto höher auch die Pflegesachleistungen. Ein Überblick:
- Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Pflegesachleistungen
- Pflegegrad 2: Anspruch auf 689 Euro Pflegesachleistungen pro Monat
- Pflegegrad 3: Anspruch auf 1.298 Euro Pflegesachleistungen pro Monat
- Pflegegrad 4: Anspruch auf 1.612 Euro Pflegesachleistungen pro Monat
- Pflegegrad 5: Anspruch auf 1.995 Euro Pflegesachleistungen pro Monat
Pflegesachleistungen lassen sich mit Entlastungsbetrag kombinieren
Wird die monatliche Summe der gewährten Pflegesachleistungen nicht in vollem Maß ausgeschöpft, so haben Pflegebedürftige die Möglichkeit, bis zu 40 Prozent des Betrags für sonstige Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu nutzen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, ambulante Pflegesachleistungen und Pflegegeld miteinander zu kombinieren (Kombinationsleistung). Hierbei reduziert sich die Höhe des Pflegegelds um den Prozentsatz, der im jeweiligen Monat für Pflegesachleistungen beansprucht wurde.
Sie haben Fragen zum Thema: Pflegesachleistungen?
Lassen Sie sich gern unter 04541 8858989 kostenfrei und unverbindlich beraten, oder schreiben Sie uns eine E-Mail an info@pflegeliebling.de. Wir stehen Ihnen gern beratend zur Verfügung und freuen uns von Ihnen zu hören.
Gern beraten wir Sie persönlich zum Thema „Pflegesachleistungen“ und finden für Sie und Ihren Pflegegrad die passende Pflegeleistung.
Kontaktieren Sie uns gern über das Kontaktformular und senden Sie uns Ihre Anfrage. Wir freuen uns von Ihnen zu hören!
Unsere Leistungen
Erfahren Sie mehr über unsere Betreuungs- und Entlastungsleistungen sowie vielfältige Angebote zur Unterstützung im Alltag
Unsere Standorte
In Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern, können Sie auf unsere Unterstützung vertrauen.