Kombinationsleistungen

Kombinationsleistungen

Kombinationsleistungen (Quelle SGB XI)

Pflegt ein ambulanter Pflegedienst, erhält dieser Pflegesachleistungen und bei Pflege durch eine private Pflegeperson, zum Beispiel durch Angehörige, Bekannte oder Freunde, wird Pflegegeld gezahlt. Kombinationsleistungen sind eine Mischung aus der Pflegesachleistung und dem Pflegegeld nach § 38 SGB XI.

Wird die Sachleistung für den ambulanten Pflegedienst nicht in voller Höhe in Anspruch genommen, kann noch zusätzlich anteiliges Pflegegeld gezahlt werden. Das Pflegegeld wird dann um den Prozentsatz gemindert, in dem Sachleistungen in Anspruch genommen werden.

Wie hoch ist der Anspruch auf Pflegeleistungen?

Die Höhe der Leistung hängt vom Pflegegrad ab.

 Pflegegrad 2 5
 Sachleistung 689,00 EUR 1298,00 EUR 1612,00 EUR1995,00 EUR
 Pflegegeld 316,00 EUR 545,00 EUR 728,00 EUR

901,00 EUR

Berechnungsbeispiel

Bei Pflegegrad 3 besteht ein voller Anspruch auf Pflegesachleistung in Höhe von 1.298 €.

Davon werden 75%, also 973,50 € für Pflegesachleistungen in Anspruch genommen.

Der volle Anspruch auf Pflegegeld bei Pflegegrad 3 beträgt 545 €.
Sind 75% Pflegesachleistung bereits genommen, bleiben 25% des Pflegegeldes.

25 % von 545 € ergeben ein anteiliges Pflegegeld von 136,25 €, über das der Pflegebedürftige verfügen kann.

Voraussetzungen für Kombinationsleistungen

Für diese Leistung ist ein Pflegegrad von 2, 3, 4 oder 5 nötig. Ein Antrag muss im Vorfeld gestellt werden.

Bindung an Entscheidung

Die prozentualen Anteile der Pflegesachleistung und des Pflegegeldes muss für mindestens 6 Monate bestehen bleiben, um den Berechnungs- und Verwaltungsaufwand der Pflegekassen klein zu halten. Eine Änderung der prozentualen Anteile ist nur in Ausnahmefällen möglich. Sollten weniger Pflegesachleistungen genommen werden als vereinbart, kann eine Nachzahlung des Pflegegeldes im Nachhinein erfolgen.
Nachteil bei monatlicher Änderung ist, dass das Pflegegeld auch nicht mehr im Voraus gezahlt werden kann, da die Höhe ja abhängig von den genommenen Pflegesachleistungen ist.

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