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Was genau bedeutet eigentlich Grundpflege? Was sind Betreuungs- und Entlastungsleistungen? Und wie berechnet sich die Höhe des Pflegegelds? Mit dem Pflegeliebling Pflege-Wissen bleibt keine Frage unbeantwortet. Wir erklären Ihnen die verschiedensten Begriffe kurz und verständlich – von A wie Ambulante Betreuung und Pflege bis Z wie Zuschüsse. Das Pflegeliebling Pflege-Wissen – Da bleiben keine Fragen unbeantwortet.
Unsere Themenbereiche - Informationen zur Pflege von A bis Z.
Ein Pflegefall in der Familie stellt Familien vor völlig neue Herausforderungen – und bringt eine Fülle von Fachbegriffen mit sich, die Laien leicht den Überblick verlieren lässt. Wir lassen Sie nicht allein und erläutern Ihnen die wichtigsten Fachbegriffe rund um das Thema Pflege.
Ambulante Betreuung und Pflege allgemein
Die ambulante Pflege umfasst Leistungen aus unterschiedlichen Kernbereichen: Grundpflege, Hauswirtschaftliche Versorgung und Behandlungspflege.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen
Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 haben, sofern sie zu Hause gepflegt werden, Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Pflegegrade
Die Schwere einer Pflegedürftigkeit regelt der Pflegegrad. Hierbei erfolgt eine Einstufung der Pflegebedürftigen in die Pflegegrade 1 bis 5.
Pflegegeld
Die Kurzzeitpflege beschreibt die vorübergehende vollstationäre Betreuung einer pflegebedürftigen Person und umfasst eine Dauer von maximal 56 Tagen pro Kalenderjahr.
Kombinationsleistungen
Im Rahmen der häuslichen Pflege besteht die Möglichkeit, den Bezug von Pflegegeld mit den ambulanten Pflegesachleistungen zu kombinieren.
Pflegesachleistungen
Werden die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen, so stehen Pflegebedürftigen Pflegesachleistungen gemäß §36 SGB XI zu. Die Höhe der Leistung bestimmt der jeweilige Pflegegrad.
Kurzzeitpflege
Die Kurzzeitpflege beschreibt die vorübergehende vollstationäre Betreuung einer pflegebedürftigen Person und umfasst eine Dauer von maximal 56 Tagen pro Kalenderjahr.
Verhinderungspflege
Bei der Verhinderungspflege handelt es sich um eine Pflegevertretung, die die häusliche Betreuung im Falle einer Verhinderung der pflegenden Angehörigen weiterhin sicherstellt.
Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB 11
Im Rahmen der häuslichen Pflege ist es für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, verpflichtend, regelmäßige Beratungsbesuche durch einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen.
Pflegeberatung nach § 45 SGB 11
Die Pflegeberatung nach §45 SGB 11 dient der Unterstützung und Schulung von pflegenden Angehörigen, um wichtiges Wissen zu vermitteln, Unsicherheiten zu beseitigen und Fehler in der Pflege zu vermeiden.
Was wird gefördert? (Zuschüsse und Erstattungen)
Liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, so können verschiedene Zuschüsse und Erstattungen die damit einhergehende finanzielle Mehrbelastung auffangen.