Pflege-Wissen

Profitieren Sie von der Pflegeliebling Wissensdatenbank.

Erfahren Sie alles Wissenswerte zu Themen wie z.B. Betreuungs- und Entlastungs­leistungen, niedrigschwellige Betreuungs­leistungen, Pflegegrade, Zuschüsse / Erstattungen und vieles mehr.

Was genau bedeutet eigentlich Grundpflege? Was sind Betreuungs- und Entlastungsleistungen? Und wie berechnet sich die Höhe des Pflegegelds? Mit dem Pflegeliebling Pflege-Wissen bleibt keine Frage unbeantwortet. Wir erklären Ihnen die verschiedensten Begriffe kurz und verständlich – von A wie Ambulante Betreuung und Pflege bis Z wie Zuschüsse. Das Pflegeliebling Pflege-Wissen – Da bleiben keine Fragen unbeantwortet.

Unsere Themenbereiche - Informationen zur Pflege von A bis Z.

Ein Pflegefall in der Familie stellt Familien vor völlig neue Herausforderungen – und bringt eine Fülle von Fachbegriffen mit sich, die Laien leicht den Überblick verlieren lässt. Wir lassen Sie nicht allein und erläutern Ihnen die wichtigsten Fachbegriffe rund um das Thema Pflege.

Ambulante Betreuung und Pflege allgemein

Ambulante Betreuung und Pflege allgemein

Die ambulante Pflege umfasst Leistungen aus unterschiedlichen Kernbereichen: Grundpflege, Hauswirtschaftliche Versorgung und Behandlungspflege.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5 haben, sofern sie zu Hause gepflegt werden, Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Pflegegrade

Pflegegrade

Die Schwere einer Pflegedürftigkeit regelt der Pflegegrad. Hierbei erfolgt eine Einstufung der Pflegebedürftigen in die Pflegegrade 1 bis 5.

Pflegegrade

Pflegegeld

Die Kurzzeitpflege beschreibt die vorübergehende vollstationäre Betreuung einer pflegebedürftigen Person und umfasst eine Dauer von maximal 56 Tagen pro Kalenderjahr.

Kombinationsleistungen

Kombinations­leistungen

Im Rahmen der häuslichen Pflege besteht die Möglichkeit, den Bezug von Pflegegeld mit den ambulanten Pflegesachleistungen zu kombinieren.

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen

Werden die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen, so stehen Pflegebedürftigen Pflegesachleistungen gemäß §36 SGB XI zu. Die Höhe der Leistung bestimmt der jeweilige Pflegegrad.

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege beschreibt die vorübergehende vollstationäre Betreuung einer pflegebedürftigen Person und umfasst eine Dauer von maximal 56 Tagen pro Kalenderjahr.

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege

Bei der Verhinderungspflege handelt es sich um eine Pflegevertretung, die die häusliche Betreuung im Falle einer Verhinderung der pflegenden Angehörigen weiterhin sicherstellt.

Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB 11

Beratungsgespräch nach § 37.3 SGB 11

Im Rahmen der häuslichen Pflege ist es für Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, verpflichtend, regelmäßige Beratungsbesuche durch einen Pflegedienst in Anspruch zu nehmen.

Pflegeberatung nach § 45 SGB 11

Pflegeberatung nach § 45 SGB 11

Die Pflegeberatung nach §45 SGB 11 dient der Unterstützung und Schulung von pflegenden Angehörigen, um wichtiges Wissen zu vermitteln, Unsicherheiten zu beseitigen und Fehler in der Pflege zu vermeiden.

Pflege Förderung Zuschüsse und Erstattungen

Was wird gefördert? (Zuschüsse und Erstattungen)

Liegt eine Pflegebedürftigkeit vor, so können verschiedene Zuschüsse und Erstattungen die damit einhergehende finanzielle Mehrbelastung auffangen.

Mit Pflegeliebling ist Ihr Alltag in den besten Händen! Finden Sie jetzt Ihren Lieblingspfleger/in unter: