Pflegeberatung – Voraussetzung für den Bezug von Pflegegeld

Betreuungs- & Entlastungsleistungen Pflegeberatung

Die Statistik zeigt: Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland nimmt seit Jahren weiter zu. Dabei wird ein Großteil der Pflegebedürftigen im eigenen Zuhause von Angehörigen versorgt. Um die Pflege in häuslicher Umgebung zu erleichtern, gewährt sowohl die gesetzliche als auch die private Pflegekasse Pflegegeld. Eine finanzielle Unterstützung, deren Höhe vom anerkannten Pflegegrad abhängig ist und nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn halb- bzw. vierteljährlich eine Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI erfolgt. Ob in Ratzeburg, Lübeck, Hamburg, Schwerin oder Umgebung: Als ein von den Kranken- und Pflegekassen zugelassener Pflegedienst steht Pflegeliebling Pflegebedürftigen mit umfassenden Beratungsleistungen zur Seite und informiert mit dem nötigen Wissen im Detail über die durch die fortwährende Corona-Pandemie bedingten Gesetzesänderungen und aktuell geltenden Regeln.

Die Gesetzesänderungen im Überblick

Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 2 bis 5 sind dazu verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI wahrzunehmen. Erfolgen diese Gespräche nicht, so ist die Pflegekasse dazu befugt, die Höhe des Pflegegeldes um bis zu 50 Prozent zu reduzieren oder gar vollständig zu streichen. Konnten die obligatorischen Beratungsgespräche aufgrund der Corona-Pandemie bis zum 30. Juni 2022 noch telefonisch durchgeführt werden, müssen sie seit dem 01. Juli 2022 wieder durch Hausbesuche vor Ort erfolgen – das bedeutet bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person ist es in der Zeit vom 01. Juli 2022 bis 30. Juni 2024 jedoch möglich, jedes zweite Beratungsgespräch als Videogespräch zu gestalten. Auch im Hinblick auf die Pflegehilfsmittel ergeben sich Änderungen. Wurden bis zum 31. Dezember 2021 Zuschüsse in Höhe von 60 Euro pro Monat gezahlt, so liegt der maximale Erstattungsbetrag für Pflegehilfsmittel nun nur noch bei monatlich 40 Euro.

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