Unterstützungspflege §37 und 38 SGB V – Hilfe im Krankheitsfall
Mit der Unterstützungspflege nach §37 und 38 SGB V bieten wir Hilfe bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben und sorgen so für eine Entlastung von Pflegebedürftigen und Angehörigen.
Sie benötigen Unterstützungspflege nach §37 und 38 SGB V? Unser Team steht Ihnen zuverlässig zur Seite.
Nach einem Krankenhausaufenthalt, einer ambulanten Operation, einer schwerwiegenden Erkrankung oder bei einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustandes benötigen viele Menschen vorübergehend Unterstützung im Alltag.
Die Unterstützungspflege bietet in solchen Situationen gezielte Entlastung – sei es bei der Haushaltsführung, der Grundpflege oder der Begleitung zu Terminen. Unser Team steht Ihnen zuverlässig zur Seite – auch in Ihrem Einzugsgebiet wie z. B. in Lübeck, Ratzeburg, Hamburg und Schwerin und Umgebung.
Schwerwiegende Erkrankungen sind zum Beispiel:
Schwere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat durch die die Mobilität stark eingeschränkt wird, zum Beispiel nach einer Fraktur, zur Entlastung/Ruhigstellung einer unteren
Extremität bei einer Bänderverletzung o. ä., bei akutem Bandscheibenvorfall.
Bei starker körperlichen Einschränkungen und/oder Beeinträchtigungen nach ambulanten oder stationären Operationen (Hüftgelenk-Endoprothese bzw. Hüft-Totalendoprothese infolge Oberschenkelhalsfraktur)
Starke körperliche Einschränkungen und/oder Beeinträchtigungen während oder nach Chemo- oder Strahlentherapie (starke Übelkeit, häufiges Erbrechen, starke Kreislaufprobleme)
Für den Zeitraum zwischen Krankenhausentlassung und Anschlussrehabilitation
Wer kann Unterstützungspflege bekommen?
Die Unterstützungspflege gilt ausschließlich für Menschen OHNE Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1. Diese Leistung ist nicht an Krankenhausaufenthalte, ambulante Operationen oder ambulante Krankenhausbehandlung gebunden. Unterstützungspflege kann auch bei ambulanten Behandlungen verschreiben werden. Die Unterstützungspflege bezieht sich jedoch nur auf körperliche Beeinträchtigungen.
Wie lange kann ich Unterstützungspflege erhalten?
Die Unterstützungspflege kann für bis zu 4 Wochen in Anspruch genommen werden – zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei schwerer Erkrankung. Sollte darüber hinaus weiterer Hilfebedarf bestehen, ist in begründeten Fällen eine Verlängerung möglich. Sprechen Sie dazu rechtzeitig mit Ihrem Arzt und Ihrer Krankenkasse.
Wie beantrage ich Unterstützungspflege?
Bei Bedarf stellt Ihr behandelnder Arzt eine Verordnung über häusliche Unterstützungspflege aus. Diese reichen Sie einfach bei uns ein. Wir organisieren die Hilfe im Haushalt und übernehmen die direkte Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse – unkompliziert und zuverlässig.
Weitere Leistungen
:
Pflegeliebling bietet Ihnen stundenweise Betreuungs- und Entlastungsleistungen von A-Z.
Wir bieten Ihnen oder Ihren Angehörigen eine Vielzahl an Leistungen - von der Hilfe im Haushalt, Fahrten zum Arzt oder zur Apotheke bis hin zum Zeitungvorlesen.
Außerhäusliche Aktivitäten
Unsere Begleitung bei außerhäuslichen Aktivitäten wie Spaziergängen, Einkäufen oder Arztterminen sorgt dafür, dass Sie auch außerhalb des Zuhauses sicher, gut betreut und jederzeit in guter Gesellschaft sind.
Für Menschen mit Demenz bieten wir eine einfühlsame, strukturierte und individuell angepasste Betreuung. Unser Ziel ist es, Sicherheit zu geben, Lebensqualität zu steigern und den Alltag so angenehm und würdevoll wie möglich zu gestalten.
Wir bieten eine Vielzahl an Freizeitaktivitäten, die dazu beitragen, den Alltag zu bereichern. Ob gemeinsam spielen, malen, singen oder einfach in entspannter Atmosphäre Zeit verbringen – wir machen es möglich.
Mit unserer Unterstützung können Sie alltägliche Aufgaben wie Einkaufen oder das Zubereiten von Mahlzeiten stressfrei erledigen. Auch bei Behördengängen oder finanziellen Angelegenheiten sind wir an Ihrer Seite.
Für den Haushalt bieten wir tatkräftige Unterstützung, sei es beim Staubsaugen, Wischen, Aufräumen oder Bügeln. Unsere Hilfe sorgt für ein sauberes und gemütliches Zuhause, in dem Sie sich rundum wohlfühlen können.
Die Kurzzeitpflege hilft, wenn vorübergehend intensivere Pflege notwendig ist – etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Urlaub der Pflegeperson. Wir sorgen für Ihre Rundumversorgung und entlasten Ihre Angehörigen.
Unsere Pflegeberatung gibt Ihnen wertvolle Informationen und Tipps, wie Sie sich oder Ihre Angehörigen optimal im Alltag unterstützen können – mit individuellem, fachlichem Rat und praxisnahen Empfehlungen für jede Lebenssituation.
Für flexible Pflegebedürfnisse bieten wir stundenweise Betreuung an – individuell planbar und auf Ihre Lebenssituation abgestimmt, damit Sie genau dann Unterstützung erhalten, wenn Sie sie wirklich brauchen.
Mit der Unterstützungspflege nach §37 und 38 SGB V bieten wir Hilfe bei der Bewältigung alltäglicher Aufgaben und sorgen so für eine Entlastung von Pflegebedürftigen und Angehörigen.
Nach einem Krankenhausaufenthalt bietet die Übergangspflege eine wichtige Unterstützung. Wir begleiten Sie bei der Genesung, entlasten Angehörige und sorgen für eine sanfte, gut organisierte Rückkehr in den Alltag.
Sollte die pflegende Person verhindert sein – etwa durch Krankheit oder Erholung – übernehmen wir die Verhinderungspflege und stellen sicher, dass der Pflegebedürftige weiterhin bestens versorgt wird – zuverlässig und einfühlsam.