
Verhinderungspflege – Vertretung bei Krankheit oder Urlaub
Ob Krankheit, Alter oder sonstige Beeinträchtigung: Zahlreiche Menschen werden im Falle einer Pflegebedürftigkeit von ihren Angehörigen im eigenen Zuhause betreut. Doch was, wenn die Pflegepersonen einmal ausfallen?
Selbst krank werden, verreisen oder einfach kleine Auszeiten benötigen? In solchen Fällen stellt die Verhinderungspflege eine wertvolle Unterstützung dar und sorgt dafür, dass Pflegebedürftige weiterhin vollumfänglich betreut sind, während Pflegende die nötige Entlastung erfahren.
Als Leistung der Pflegeversicherung kann die Verhinderungspflege von allen Pflegebedürftigen mit anerkanntem Pflegegrad 2 bis 5 in Anspruch genommen werden und wird maximal 42 Tage pro Jahr gewährt. Dabei muss nachgewiesen sein, dass die Pflege in häuslicher Umgebung bereits seit mindestens sechs Monaten erfolgt.
Die Leistungen der Verhinderungspflege
Die Verhinderungspflege, die der Ersatzpflege im Falle von Urlaub oder Krankheit dient, kann zusammenhängend, aber auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Dabei beläuft sich die finanzielle Unterstützung auf bis zu 1.685 Euro pro Kalenderjahr und lässt sich für die Bezahlung eines Pflegedienstes wie Pflegeliebling einsetzen. So werden Betreuung und Pflege weiterhin sichergestellt, ohne Angebote stationärer Einrichtungen in Anspruch nehmen zu müssen.
Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Die Leistungen der Verhinderungspflege lassen sich mit den Ansprüchen auf Kurzzeitpflege kombinieren. So können bis zu 50 Prozent des Leistungsbetrags für die Kurzzeitpflege der Verhinderungspflege angerechnet werden, was in Summe bis zu 806 Euro jährlich bedeutet. Damit stehen pro Kalenderjahr nicht nur 1.685 Euro, sondern bis zu 2.491 Euro Verhinderungspflege zur Verfügung.