Entdecken Sie unseren umfassenden Ratgeber rund um Pflege und Betreuung. Hier finden Sie hilfreiche Tipps, wichtige Informationen und praktische Ratschläge, die Ihnen weiterhelfen.
Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen – das gilt es zu wissen

Werden pflegebedürftige Menschen nicht stationär, sondern im eigenen Zuhause gepflegt, so wird die Arbeit oftmals durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen. In diesem Fall stehen Pflegebedürftigen Pflegesachleistungen gemäß §36 SGB XI zu.

Pflegesachleistungen bezeichnen pflegerische Hilfe, die durch Pflegekräfte eines ambulanten Pflegedienstes erbracht wird.

Ob Grundpflege wie Körperhygiene und Ernährung oder Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie Einkaufen oder Reinigen – sie können die häusliche Pflege deutlich erleichtern und Angehörige spürbar entlasten.

Voraussetzung ist, dass ein anerkannter Pflegedienst die Leistungen übernimmt und mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Die Kosten für die Pflegesachleistungen werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, wodurch Pflegebedürftige und ihre Familien finanziell entlastet werden. Zudem lassen sich Pflegesachleistungen auch mit Pflegegeld kombinieren – im Rahmen der sogenannten Kombinationsleistungen.

Pflegesachleistungen – so hoch fallen die Leistungen aus

Wie hoch der monatliche Betrag für Pflegesachleistungen ausfällt, hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. Hierbei gilt: Je pflegebedürftiger und unselbstständiger der Pflegeversicherte, desto höher auch die Pflegesachleistungen. Ein Überblick:

  • Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Pflegesachleistungen
  • Pflegegrad 2: Anspruch auf 796  Euro Pflegesachleistungen pro Monat
  • Pflegegrad 3: Anspruch auf 1.497  Euro Pflegesachleistungen pro Monat
  • Pflegegrad 4: Anspruch auf 1.859  Euro Pflegesachleistungen pro Monat
  • Pflegegrad 5: Anspruch auf 2.299  Euro Pflegesachleistungen pro Monat

Pflegesachleistungen lassen sich mit Entlastungsbetrag kombinieren

Wird die monatliche Summe der gewährten Pflegesachleistungen nicht in vollem Maß ausgeschöpft, so haben Pflegebedürftige die Möglichkeit, bis zu 40 Prozent des Betrags für sonstige Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu nutzen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, ambulante Pflegesachleistungen und Pflegegeld miteinander zu kombinieren (Kombinationsleistung). Hierbei reduziert sich die Höhe des Pflegegelds um den Prozentsatz, der im jeweiligen Monat für Pflegesachleistungen beansprucht wurde.

Themenberereiche
: Kompakte Informationen zur Pflege – von Ambulante Betreuung bis Zuschüsse.

Ambulante Betreuung und Pflege allgemein

Die ambulante Pflege ermöglicht pflegebedürftigen Menschen, weiterhin in ihrer häuslichen Umgebung zu leben. Sie umfasst Grundpflege wie Körperhygiene, Behandlungspflege durch medizinisches Fachpersonal sowie hauswirtschaftliche Hilfe.

Beratungsgespräch nach §37.3 SGB XI

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen regelmäßig Beratungseinsätze durch einen ambulanten Pflegedienst wahrnehmen. Diese Besuche dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und sind Voraussetzung für den weiteren Erhalt des Pflegegeldes.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf monatlich 131 Euro für Betreuungs- und Entlastungs­leistungen. Diese Mittel können für Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter oder Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden und entlasten pflegende Angehörige wirksam.

Pflegegeld

Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden, erhalten je nach Pflegegrad Pflegegeld von der Pflegeversicherung. Dieses dient als finanzielle Anerkennung für die häusliche Pflege und wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.

Pflegegrade

Der Pflegegrad beschreibt, wie stark eine Person in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Die Einstufung erfolgt nach einem standardisierten Begutachtungs­verfahren in die Pflegegrade 1 bis 5. Der jeweilige Pflegegrad entscheidet über Art und Umfang der Leistungen der Pflegeversicherung.

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel sind Produkte, die pflegebedürftige Menschen oder ihre Angehörigen im Alltag unterstützen. Sie erleichtern die häusliche Pflege, fördern die Selbstständigkeit der Betroffenen und entlasten pflegende Personen. Viele Hilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen.

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen erhalten Pflegebedürftige, wenn ein zugelassener ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und umfasst Leistungen wie Körperpflege, Ernährungshilfe oder medizinisch verordnete Maßnahmen.

Pflegeschulung für Angehörige nach § 45 SGB XI

Die Pflegeschulung für Angehörige nach § 45 SGB XI richtet sich an pflegende Angehörige. In Schulungen und Gesprächen erhalten sie praxisnahes Wissen zur Pflege, Hilfe bei organisatorischen Fragen und psychische Unterstützung. Ziel ist es, Pflege sicherer und weniger belastend zu gestalten.

Kombinationsleistungen

Bei Kombinationsleistungen kann Pflegegeld anteilig mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden. Dies bietet mehr Flexibilität in der häuslichen Pflege. Der nicht genutzte Anteil der Pflegesachleistung wird dabei in anteiligem Pflegegeld ausgezahlt.

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege bedeutet eine befristete stationäre Unterbringung, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist. Sie kann bis zu 56 Tage pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Ausfall der Pflegeperson.

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege tritt ein, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt, z. B. wegen Krankheit oder Urlaub. In dieser Zeit kann eine Ersatzpflege durch einen Pflegedienst oder andere Personen organisiert werden – die Pflegekasse übernimmt hierfür anteilig die Kosten.

Was wird gefördert? (Zuschüsse und Erstattungen)

Pflegebedürftige können finanzielle Unterstützung wie Zuschüsse für barrierefreie Umbauten, Pflegehilfsmittel oder Pflegekurse beantragen. Auch Kosten für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege können teilweise erstattet werden – abhängig vom Pflegegrad und der individuellen Pflegesituation.

Ihr Alltag in den besten Händen – mit Pflegeliebling! Jetzt beraten lassen unter: 04541 8858989

Über uns

Unser Motto:
„Ihr Alltag in den besten Händen!“

Standorte

Pflegeliebling ist an zahlreichen Orten Ihre helfende Hand.

Pflegedienst gründen

Gründen Sie Ihren eigenen Pflegedienst / Betreuungsdienst an Ihrem Lieblingsstandort.