
Pflegesachleistungen – das gilt es zu wissen
Werden pflegebedürftige Menschen nicht stationär, sondern im eigenen Zuhause gepflegt, so wird die Arbeit oftmals durch einen ambulanten Pflegedienst übernommen. In diesem Fall stehen Pflegebedürftigen Pflegesachleistungen gemäß §36 SGB XI zu.
Pflegesachleistungen bezeichnen pflegerische Hilfe, die durch Pflegekräfte eines ambulanten Pflegedienstes erbracht wird.
Ob Grundpflege wie Körperhygiene und Ernährung oder Unterstützung bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten wie Einkaufen oder Reinigen – sie können die häusliche Pflege deutlich erleichtern und Angehörige spürbar entlasten.
Voraussetzung ist, dass ein anerkannter Pflegedienst die Leistungen übernimmt und mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Die Kosten für die Pflegesachleistungen werden direkt mit der Pflegekasse abgerechnet, wodurch Pflegebedürftige und ihre Familien finanziell entlastet werden. Zudem lassen sich Pflegesachleistungen auch mit Pflegegeld kombinieren – im Rahmen der sogenannten Kombinationsleistungen.
Pflegesachleistungen – so hoch fallen die Leistungen aus
Wie hoch der monatliche Betrag für Pflegesachleistungen ausfällt, hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. Hierbei gilt: Je pflegebedürftiger und unselbstständiger der Pflegeversicherte, desto höher auch die Pflegesachleistungen. Ein Überblick:
- Pflegegrad 1: kein Anspruch auf Pflegesachleistungen
- Pflegegrad 2: Anspruch auf 796 Euro Pflegesachleistungen pro Monat
- Pflegegrad 3: Anspruch auf 1.497 Euro Pflegesachleistungen pro Monat
- Pflegegrad 4: Anspruch auf 1.859 Euro Pflegesachleistungen pro Monat
- Pflegegrad 5: Anspruch auf 2.299 Euro Pflegesachleistungen pro Monat
Pflegesachleistungen lassen sich mit Entlastungsbetrag kombinieren
Wird die monatliche Summe der gewährten Pflegesachleistungen nicht in vollem Maß ausgeschöpft, so haben Pflegebedürftige die Möglichkeit, bis zu 40 Prozent des Betrags für sonstige Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu nutzen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, ambulante Pflegesachleistungen und Pflegegeld miteinander zu kombinieren (Kombinationsleistung). Hierbei reduziert sich die Höhe des Pflegegelds um den Prozentsatz, der im jeweiligen Monat für Pflegesachleistungen beansprucht wurde.