Entdecken Sie unseren umfassenden Ratgeber rund um Pflege und Betreuung. Hier finden Sie hilfreiche Tipps, wichtige Informationen und praktische Ratschläge, die Ihnen weiterhelfen.
Pflegeschulung nach §45 SGB XI

Pflegeschulung nach §45 SGB XI und Pflege allgemein

Die häusliche Pflege stellt Angehörige vor neue Aufgaben und große Herausforderungen. Schließlich können nur die wenigsten Pflegenden, die sich dazu entschlossen haben, einen lieben Menschen in den eigenen vier Wänden zu betreuen, Erfahrung oder gar eine berufliche Ausbildung im Pflegebereich vorweisen.

Hier setzt die Pflegeschulung nach §45 SGB XI an. Sie soll Angehörige und Pflegebedürftige aufklären, informieren und unterstützen, einen sicheren Umgang mit der Pflege zu erlernen.

So sollen Fehler vermieden werden und eine Umgebung geschaffen werden, in der sich Pflegebedürftige und Pflegepersonen wohl fühlen.

Pflegeberatung nach §45 SGB XI – die Inhalte

Die Pflegeberatung nach §45 SGB XI wird individuell auf die Pflegesituation abgestimmt und bietet Unterstützung in wichtigen Bereichen der Pflege. Sie vermittelt den pflegenden Angehörigen grundlegende Kenntnisse, die ihnen helfen, die täglichen Pflegeaufgaben sicher und effektiv zu bewältigen.

1. Körperhygiene
Die Pflegeberatung zeigt, wie Körperpflege korrekt durchgeführt wird, um Hauterkrankungen und Infektionen zu vermeiden. Sie umfasst Techniken für das Waschen, Duschen und die Mundpflege sowie Tipps für die Pflege empfindlicher Hautstellen.

2. Mobilität
Pflegende lernen, wie sie den Pflegebedürftigen sicher bewegen, sei es beim Aufstehen, Sitzen oder Gehen. Dies schließt den Umgang mit Hilfsmitteln wie Rollatoren oder Gehstöcken ein und hilft, Verletzungsgefahren zu vermeiden.

3. Umgang mit Krankheiten
Die Beratung informiert über den richtigen Umgang mit chronischen oder fortschreitenden Erkrankungen. Dies umfasst die Medikamentengabe, das Überwachen von Vitalzeichen und die Reaktion auf gesundheitliche Krisen.

4. Reduzierung von körperlicher oder seelischer Belastung
Pflegende Angehörige lernen, wie sie ihre eigene körperliche und seelische Belastung verringern können. Hierbei werden Techniken zur Stressbewältigung und praktische Tipps zur Entlastung im Pflegealltag vermittelt.

Gezielte Schulungsmaßnahmen für eine umfassende Pflege

Ziel der Pflegeberatung ist es, pflegende Angehörige mit dem nötigen Wissen und den richtigen Werkzeugen auszustatten, um die Pflege sicher und effektiv durchführen zu können. Gezielte Schulungsmaßnahmen vermitteln praxisorientierte Tipps und Techniken, die den Pflegealltag erleichtern. Dadurch wird eine umfassende und respektvolle Pflege ermöglicht, bei der sowohl die physischen als auch die emotionalen Bedürfnisse des Pflegebedürftigen berücksichtigt werden. Durch die Schulung wird das Vertrauen der pflegenden Person in ihre Fähigkeiten gestärkt, Ängste und Unsicherheiten werden abgebaut, und Fehler in der Pflege können vermieden werden.

Die Pflegeberatung nach §45 SGB XI und die Kosten

Für pflegende Angehörige entstehen keine Kosten, da die Pflegeberatung als Leistung der Pflegeversicherung übernommen wird. Dies erleichtert den Zugang zu wertvoller Unterstützung ohne finanzielle Belastung.

Themenberereiche
: Kompakte Informationen zur Pflege – von Ambulante Betreuung bis Zuschüsse.

Ambulante Betreuung und Pflege allgemein

Die ambulante Pflege ermöglicht pflegebedürftigen Menschen, weiterhin in ihrer häuslichen Umgebung zu leben. Sie umfasst Grundpflege wie Körperhygiene, Behandlungspflege durch medizinisches Fachpersonal sowie hauswirtschaftliche Hilfe.

Beratungsgespräch nach §37.3 SGB XI

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen regelmäßig Beratungseinsätze durch einen ambulanten Pflegedienst wahrnehmen. Diese Besuche dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und sind Voraussetzung für den weiteren Erhalt des Pflegegeldes.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf monatlich 131 Euro für Betreuungs- und Entlastungs­leistungen. Diese Mittel können für Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter oder Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden und entlasten pflegende Angehörige wirksam.

Pflegegeld

Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden, erhalten je nach Pflegegrad Pflegegeld von der Pflegeversicherung. Dieses dient als finanzielle Anerkennung für die häusliche Pflege und wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.

Pflegegrade

Der Pflegegrad beschreibt, wie stark eine Person in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Die Einstufung erfolgt nach einem standardisierten Begutachtungs­verfahren in die Pflegegrade 1 bis 5. Der jeweilige Pflegegrad entscheidet über Art und Umfang der Leistungen der Pflegeversicherung.

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel sind Produkte, die pflegebedürftige Menschen oder ihre Angehörigen im Alltag unterstützen. Sie erleichtern die häusliche Pflege, fördern die Selbstständigkeit der Betroffenen und entlasten pflegende Personen. Viele Hilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen.

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen erhalten Pflegebedürftige, wenn ein zugelassener ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und umfasst Leistungen wie Körperpflege, Ernährungshilfe oder medizinisch verordnete Maßnahmen.

Pflegeschulung für Angehörige nach § 45 SGB XI

Die Pflegeschulung für Angehörige nach § 45 SGB XI richtet sich an pflegende Angehörige. In Schulungen und Gesprächen erhalten sie praxisnahes Wissen zur Pflege, Hilfe bei organisatorischen Fragen und psychische Unterstützung. Ziel ist es, Pflege sicherer und weniger belastend zu gestalten.

Kombinationsleistungen

Bei Kombinationsleistungen kann Pflegegeld anteilig mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden. Dies bietet mehr Flexibilität in der häuslichen Pflege. Der nicht genutzte Anteil der Pflegesachleistung wird dabei in anteiligem Pflegegeld ausgezahlt.

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege bedeutet eine befristete stationäre Unterbringung, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist. Sie kann bis zu 56 Tage pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Ausfall der Pflegeperson.

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege tritt ein, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt, z. B. wegen Krankheit oder Urlaub. In dieser Zeit kann eine Ersatzpflege durch einen Pflegedienst oder andere Personen organisiert werden – die Pflegekasse übernimmt hierfür anteilig die Kosten.

Was wird gefördert? (Zuschüsse und Erstattungen)

Pflegebedürftige können finanzielle Unterstützung wie Zuschüsse für barrierefreie Umbauten, Pflegehilfsmittel oder Pflegekurse beantragen. Auch Kosten für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege können teilweise erstattet werden – abhängig vom Pflegegrad und der individuellen Pflegesituation.

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