Entdecken Sie unseren umfassenden Ratgeber rund um Pflege und Betreuung. Hier finden Sie hilfreiche Tipps, wichtige Informationen und praktische Ratschläge, die Ihnen weiterhelfen.
Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Betreuungs- und Entlastungsleistungen – Erleichterungen im Alltag

Betreuungs- und Entlastungsleistungen unterstützen pflegebedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen im Alltag, indem sie Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, Alltagsbegleitung oder organisatorischen Aufgaben bieten.

Seit Beginn des Jahres 2017 haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, sofern sie zu Hause gepflegt werden, Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.

Damit einher geht ein Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat – ein Betrag, der von der Pflegekasse gewährt wird und der der Finanzierung verschiedener Angebote zur Unterstützung im Alltag dient.

Wird der Entlastungsbetrag in einem Monat nicht vollständig ausgeschöpft, so kann der verbliebene Restbetrag ganz einfach auf die folgenden Kalendermonate übertragen werden. Nicht genutzte Leistungsbeträge eines Kalenderjahres verfallen erst zum Ende des Juni des Folgejahres.

Angebote zur Unterstützung im Alltag – die Leistungen

Der Entlastungsbeitrag kann für verschiedene Angebote und Leistungen in Anspruch genommen werden, die der Pflege zuhause dienen. Folgende Angebote zur Unterstützung im Alltag können damit finanziert werden:

Betreuungsangebote

  • Angebote zur Entlastung im Alltag
  • Angebote zur Entlastung von Pflegenden

Unterstützung im Alltag – so kann sie aussehen

Es sind oftmals bereits die kleinen Dinge, die pflegende Angehörige entlasten und Pflegebedürftige zugleich im Hinblick auf Selbstständigkeit fördern. Hierzu zählen beispielsweise Leistungen in Form von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten. Ob Unterstützung im Haushalt oder beim Einkaufen, Begleitung bei Apotheken- oder Behördengängen, gemeinsame Spaziergänge oder das gemeinsame Lesen, Spielen und Singen: Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen erleichtern den Alltag. Darüber hinaus können Pflegende mit Hilfe des Entlastungsbetrags eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen, die wertvollen Beistand in der täglichen Pflege sowie seelische Unterstützung bieten kann.

Entlastungsbetrag – nur anerkannte Dienstleister werden unterstützt

Sie möchten vom Entlastungsbetrag Gebrauch machen und von hilfreicher Unterstützung im Alltag profitieren? Dann achten Sie bei der Wahl des Dienstleisters darauf, dass dieser von der Pflegekasse anerkannt ist. Mit einem Pflegedienst wie Pflegeliebling sind Sie im Raum Lübeck, Ratzeburg, Hamburg und Schwerin auf der sicheren Seite und dürfen Ihren Alltag zu jeder Zeit in den besten Händen wissen.

Themenberereiche
: Kompakte Informationen zur Pflege – von Ambulante Betreuung bis Zuschüsse.

Ambulante Betreuung und Pflege allgemein

Die ambulante Pflege ermöglicht pflegebedürftigen Menschen, weiterhin in ihrer häuslichen Umgebung zu leben. Sie umfasst Grundpflege wie Körperhygiene, Behandlungspflege durch medizinisches Fachpersonal sowie hauswirtschaftliche Hilfe.

Beratungsgespräch nach §37.3 SGB XI

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen regelmäßig Beratungseinsätze durch einen ambulanten Pflegedienst wahrnehmen. Diese Besuche dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und sind Voraussetzung für den weiteren Erhalt des Pflegegeldes.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf monatlich 131 Euro für Betreuungs- und Entlastungs­leistungen. Diese Mittel können für Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter oder Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden und entlasten pflegende Angehörige wirksam.

Pflegegeld

Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden, erhalten je nach Pflegegrad Pflegegeld von der Pflegeversicherung. Dieses dient als finanzielle Anerkennung für die häusliche Pflege und wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.

Pflegegrade

Der Pflegegrad beschreibt, wie stark eine Person in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Die Einstufung erfolgt nach einem standardisierten Begutachtungs­verfahren in die Pflegegrade 1 bis 5. Der jeweilige Pflegegrad entscheidet über Art und Umfang der Leistungen der Pflegeversicherung.

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel sind Produkte, die pflegebedürftige Menschen oder ihre Angehörigen im Alltag unterstützen. Sie erleichtern die häusliche Pflege, fördern die Selbstständigkeit der Betroffenen und entlasten pflegende Personen. Viele Hilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen.

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen erhalten Pflegebedürftige, wenn ein zugelassener ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und umfasst Leistungen wie Körperpflege, Ernährungshilfe oder medizinisch verordnete Maßnahmen.

Pflegeschulung für Angehörige nach § 45 SGB XI

Die Pflegeschulung für Angehörige nach § 45 SGB XI richtet sich an pflegende Angehörige. In Schulungen und Gesprächen erhalten sie praxisnahes Wissen zur Pflege, Hilfe bei organisatorischen Fragen und psychische Unterstützung. Ziel ist es, Pflege sicherer und weniger belastend zu gestalten.

Kombinationsleistungen

Bei Kombinationsleistungen kann Pflegegeld anteilig mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden. Dies bietet mehr Flexibilität in der häuslichen Pflege. Der nicht genutzte Anteil der Pflegesachleistung wird dabei in anteiligem Pflegegeld ausgezahlt.

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege bedeutet eine befristete stationäre Unterbringung, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist. Sie kann bis zu 56 Tage pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Ausfall der Pflegeperson.

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege tritt ein, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt, z. B. wegen Krankheit oder Urlaub. In dieser Zeit kann eine Ersatzpflege durch einen Pflegedienst oder andere Personen organisiert werden – die Pflegekasse übernimmt hierfür anteilig die Kosten.

Was wird gefördert? (Zuschüsse und Erstattungen)

Pflegebedürftige können finanzielle Unterstützung wie Zuschüsse für barrierefreie Umbauten, Pflegehilfsmittel oder Pflegekurse beantragen. Auch Kosten für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege können teilweise erstattet werden – abhängig vom Pflegegrad und der individuellen Pflegesituation.

Ihr Alltag in den besten Händen – mit Pflegeliebling! Jetzt beraten lassen unter: 04541 8858989

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