
Betreuungs- und Entlastungsleistungen – Erleichterungen im Alltag
Betreuungs- und Entlastungsleistungen unterstützen pflegebedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen im Alltag, indem sie Hilfe bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten, Alltagsbegleitung oder organisatorischen Aufgaben bieten.
Seit Beginn des Jahres 2017 haben Pflegebedürftige mit anerkanntem Pflegegrad 1 bis 5, sofern sie zu Hause gepflegt werden, Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Damit einher geht ein Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro pro Monat – ein Betrag, der von der Pflegekasse gewährt wird und der der Finanzierung verschiedener Angebote zur Unterstützung im Alltag dient.
Wird der Entlastungsbetrag in einem Monat nicht vollständig ausgeschöpft, so kann der verbliebene Restbetrag ganz einfach auf die folgenden Kalendermonate übertragen werden. Nicht genutzte Leistungsbeträge eines Kalenderjahres verfallen erst zum Ende des Juni des Folgejahres.
Angebote zur Unterstützung im Alltag – die Leistungen
Der Entlastungsbeitrag kann für verschiedene Angebote und Leistungen in Anspruch genommen werden, die der Pflege zuhause dienen. Folgende Angebote zur Unterstützung im Alltag können damit finanziert werden:
Betreuungsangebote
- Angebote zur Entlastung im Alltag
- Angebote zur Entlastung von Pflegenden
Unterstützung im Alltag – so kann sie aussehen
Es sind oftmals bereits die kleinen Dinge, die pflegende Angehörige entlasten und Pflegebedürftige zugleich im Hinblick auf Selbstständigkeit fördern. Hierzu zählen beispielsweise Leistungen in Form von niedrigschwelligen Betreuungsangeboten. Ob Unterstützung im Haushalt oder beim Einkaufen, Begleitung bei Apotheken- oder Behördengängen, gemeinsame Spaziergänge oder das gemeinsame Lesen, Spielen und Singen: Die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen erleichtern den Alltag. Darüber hinaus können Pflegende mit Hilfe des Entlastungsbetrags eine Pflegeberatung in Anspruch nehmen, die wertvollen Beistand in der täglichen Pflege sowie seelische Unterstützung bieten kann.
Entlastungsbetrag – nur anerkannte Dienstleister werden unterstützt
Sie möchten vom Entlastungsbetrag Gebrauch machen und von hilfreicher Unterstützung im Alltag profitieren? Dann achten Sie bei der Wahl des Dienstleisters darauf, dass dieser von der Pflegekasse anerkannt ist. Mit einem Pflegedienst wie Pflegeliebling sind Sie im Raum Lübeck, Ratzeburg, Hamburg und Schwerin auf der sicheren Seite und dürfen Ihren Alltag zu jeder Zeit in den besten Händen wissen.