
Pflegehilfsmittel – praktische Unterstützung für den Pflegealltag
Pflegehilfsmittel leisten einen wichtigen Beitrag zur Erleichterung der häuslichen Pflege. Sie unterstützen pflegebedürftige Menschen in ihrer Selbstständigkeit und helfen Angehörigen oder Pflegekräften bei der täglichen Versorgung.
Pflegehilfsmittel können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Alltag entlasten und die häusliche Pflege erleichtern.
Dabei wird zwischen technischen Pflegehilfsmitteln wie Pflegebetten oder Lagerungshilfen und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln wie Einmalhandschuhen, Betteinlagen oder Desinfektionsmitteln unterschieden. Letztere werden in der Regel monatlich bis zu einem Wert von 42 Euro von der Pflegekasse übernommen.
Pflegehilfsmittel – ein Anwendungsbeispiel
Ein pflegebedürftiger Mensch mit Pflegegrad 3 lebt zu Hause und wird von Angehörigen betreut. Um die Hygiene und Sicherheit bei der Pflege zu verbessern, beantragt die Familie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Im Rahmen der Pauschale von 42 Euro monatlich erhalten sie beispielsweise Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Händedesinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. Diese Artikel können z.B. über ein Sanitätshaus, oder über unseren Partneranbieter Pflegehilfsbox GmbH bezogen werden. Die Abrechnung läuft direkt über die Pflegekasse. Die Familie muss sich somit weder um den Einkauf noch um die Erstattung kümmern und erhält regelmäßig die benötigten Hilfsmittel nach Hause geliefert.
Voraussetzungen für den Bezug von Pflegehilfsmitteln
Für den Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist es notwendig, dass ein anerkannter Pflegegrad vorliegt – mindestens Pflegegrad 1. Zudem muss die pflegebedürftige Person zu Hause, also nicht stationär, gepflegt werden. Der Antrag auf Kostenübernahme kann formlos bei der Pflegekasse gestellt werden.