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Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel – praktische Unterstützung für den Pflegealltag

Pflegehilfsmittel leisten einen wichtigen Beitrag zur Erleichterung der häuslichen Pflege. Sie unterstützen pflegebedürftige Menschen in ihrer Selbstständigkeit und helfen Angehörigen oder Pflegekräften bei der täglichen Versorgung.

Pflegehilfsmittel können Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Alltag entlasten und die häusliche Pflege erleichtern.

Dabei wird zwischen technischen Pflegehilfsmitteln wie Pflegebetten oder Lagerungshilfen und zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln wie Einmalhandschuhen, Betteinlagen oder Desinfektionsmitteln unterschieden. Letztere werden in der Regel monatlich bis zu einem Wert von 42 Euro von der Pflegekasse übernommen.

Pflegehilfsmittel – ein Anwendungsbeispiel

Ein pflegebedürftiger Mensch mit Pflegegrad 3 lebt zu Hause und wird von Angehörigen betreut. Um die Hygiene und Sicherheit bei der Pflege zu verbessern, beantragt die Familie Pflegehilfsmittel zum Verbrauch. Im Rahmen der Pauschale von 42 Euro monatlich erhalten sie beispielsweise Einmalhandschuhe, Schutzschürzen, Händedesinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen. Diese Artikel können z.B. über ein Sanitätshaus, oder über unseren Partneranbieter Pflegehilfsbox GmbH bezogen werden. Die Abrechnung läuft direkt über die Pflegekasse. Die Familie muss sich somit weder um den Einkauf noch um die Erstattung kümmern und erhält regelmäßig die benötigten Hilfsmittel nach Hause geliefert.

Voraussetzungen für den Bezug von Pflegehilfsmitteln

Für den Anspruch auf Pflegehilfsmittel ist es notwendig, dass ein anerkannter Pflegegrad vorliegt – mindestens Pflegegrad 1. Zudem muss die pflegebedürftige Person zu Hause, also nicht stationär, gepflegt werden. Der Antrag auf Kostenübernahme kann formlos bei der Pflegekasse gestellt werden.

Themenberereiche
: Kompakte Informationen zur Pflege – von Ambulante Betreuung bis Zuschüsse.

Ambulante Betreuung und Pflege allgemein

Die ambulante Pflege ermöglicht pflegebedürftigen Menschen, weiterhin in ihrer häuslichen Umgebung zu leben. Sie umfasst Grundpflege wie Körperhygiene, Behandlungspflege durch medizinisches Fachpersonal sowie hauswirtschaftliche Hilfe.

Beratungsgespräch nach §37.3 SGB XI

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen regelmäßig Beratungseinsätze durch einen ambulanten Pflegedienst wahrnehmen. Diese Besuche dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und sind Voraussetzung für den weiteren Erhalt des Pflegegeldes.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf monatlich 131 Euro für Betreuungs- und Entlastungs­leistungen. Diese Mittel können für Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter oder Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden und entlasten pflegende Angehörige wirksam.

Pflegegeld

Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden, erhalten je nach Pflegegrad Pflegegeld von der Pflegeversicherung. Dieses dient als finanzielle Anerkennung für die häusliche Pflege und wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.

Pflegegrade

Der Pflegegrad beschreibt, wie stark eine Person in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Die Einstufung erfolgt nach einem standardisierten Begutachtungs­verfahren in die Pflegegrade 1 bis 5. Der jeweilige Pflegegrad entscheidet über Art und Umfang der Leistungen der Pflegeversicherung.

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel sind Produkte, die pflegebedürftige Menschen oder ihre Angehörigen im Alltag unterstützen. Sie erleichtern die häusliche Pflege, fördern die Selbstständigkeit der Betroffenen und entlasten pflegende Personen. Viele Hilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen.

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen erhalten Pflegebedürftige, wenn ein zugelassener ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und umfasst Leistungen wie Körperpflege, Ernährungshilfe oder medizinisch verordnete Maßnahmen.

Pflegeschulung für Angehörige nach § 45 SGB XI

Die Pflegeschulung für Angehörige nach § 45 SGB XI richtet sich an pflegende Angehörige. In Schulungen und Gesprächen erhalten sie praxisnahes Wissen zur Pflege, Hilfe bei organisatorischen Fragen und psychische Unterstützung. Ziel ist es, Pflege sicherer und weniger belastend zu gestalten.

Kombinationsleistungen

Bei Kombinationsleistungen kann Pflegegeld anteilig mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden. Dies bietet mehr Flexibilität in der häuslichen Pflege. Der nicht genutzte Anteil der Pflegesachleistung wird dabei in anteiligem Pflegegeld ausgezahlt.

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege bedeutet eine befristete stationäre Unterbringung, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist. Sie kann bis zu 56 Tage pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Ausfall der Pflegeperson.

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege tritt ein, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt, z. B. wegen Krankheit oder Urlaub. In dieser Zeit kann eine Ersatzpflege durch einen Pflegedienst oder andere Personen organisiert werden – die Pflegekasse übernimmt hierfür anteilig die Kosten.

Was wird gefördert? (Zuschüsse und Erstattungen)

Pflegebedürftige können finanzielle Unterstützung wie Zuschüsse für barrierefreie Umbauten, Pflegehilfsmittel oder Pflegekurse beantragen. Auch Kosten für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege können teilweise erstattet werden – abhängig vom Pflegegrad und der individuellen Pflegesituation.

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