
Ambulante Betreuung und Pflege – Unterstützung in gewohntem Umfeld
Ambulante Betreuung und Pflege ermöglichen pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes Leben in der vertrauten häuslichen Umgebung.
Ambulant vor stationär: Auch in Lübeck, Ratzeburg, Hamburg und Schwerin ziehen immer mehr Menschen die häusliche Unterstützung einer stationären Pflege im Heim vor.
Nicht verwunderlich, ist es zuhause doch bekanntlich am schönsten. Die gewohnte Umgebung, vertraute Gegenstände, bekannte Strukturen – ein idealer Rahmen für Pflegebedürftige.
Um eine Versorgung in den eigenen vier Wänden sicherzustellen und zugleich Entlastung für die pflegenden Angehörigen zu bieten, steht die ambulante Pflege zur Verfügung, die durch Pflegedienste wie Pflegeliebling erbracht wird. Ihr oberstes Ziel: pflegebedürftigen Menschen weiterhin ein Leben in der gewohnten häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Dabei können, je nach individuellem Fall, verschiedene Leistungen aus den drei zentralen Themengebieten Grundpflege, Hauswirtschaftliche Versorgung und Behandlungspflege in Anspruch genommen werden.
Grundpflege
Zur Grundpflege sind regelmäßige Pflegemaßnahmen zu zählen, die die Bereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität abdecken. Ob Hilfe beim Waschen, der Zahnpflege oder der Rasur, Unterstützung beim Toilettengang, Hilfe bei der Zubereitung und Aufnahme von Nahrung, Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen sowie beim An- und Ausziehen oder aber Begleitung zu anstehenden Arztterminen: Die Grundpflege ist ein wichtiger Baustein der häuslichen Pflege.
Hauswirtschaftliche Versorgung
Einkaufen, kochen, abwaschen, bügeln, spülen oder putzen: Die hauswirtschaftliche Versorgung ergänzt die pflegerischen Dienstleistungen und entlastet Pflegebedürftige und Angehörige gleichermaßen.
Behandlungspflege
In den Bereich der Behandlungspflege fallen medizinische Leistungen, die im Rahmen einer ärztlichen Verordnung von Pflegekräften durchgeführt werden. Zu diesen Leistungen zählen beispielsweise das Wechseln von Verbänden, das Verabreichen von Medikamenten, die Wundversorgung oder eine regelmäßige Messung von Blutdruck und Blutzucker. Die Kosten für eine Behandlungspflege werden nach Prüfung und Genehmigung der verordneten Maßnahmen von der Krankenkasse übernommen.