Entdecken Sie unseren umfassenden Ratgeber rund um Pflege und Betreuung. Hier finden Sie hilfreiche Tipps, wichtige Informationen und praktische Ratschläge, die Ihnen weiterhelfen.
Ambulante Betreuung und Pflege allgemein

Ambulante Betreuung und Pflege – Unterstützung in gewohntem Umfeld

Ambulante Betreuung und Pflege ermöglichen pflegebedürftigen Menschen ein selbstbestimmtes Leben in der vertrauten häuslichen Umgebung.

Ambulant vor stationär: Auch in Lübeck, Ratzeburg, Hamburg und Schwerin ziehen immer mehr Menschen die häusliche Unterstützung einer stationären Pflege im Heim vor.

Nicht verwunderlich, ist es zuhause doch bekanntlich am schönsten. Die gewohnte Umgebung, vertraute Gegenstände, bekannte Strukturen – ein idealer Rahmen für Pflegebedürftige.

Um eine Versorgung in den eigenen vier Wänden sicherzustellen und zugleich Entlastung für die pflegenden Angehörigen zu bieten, steht die ambulante Pflege zur Verfügung, die durch Pflegedienste wie Pflegeliebling erbracht wird. Ihr oberstes Ziel: pflegebedürftigen Menschen weiterhin ein Leben in der gewohnten häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Dabei können, je nach individuellem Fall, verschiedene Leistungen aus den drei zentralen Themengebieten Grundpflege, Hauswirtschaftliche Versorgung und Behandlungspflege in Anspruch genommen werden.

Grundpflege

Zur Grundpflege sind regelmäßige Pflegemaßnahmen zu zählen, die die Bereiche Körperpflege, Ernährung und Mobilität abdecken. Ob Hilfe beim Waschen, der Zahnpflege oder der Rasur, Unterstützung beim Toilettengang, Hilfe bei der Zubereitung und Aufnahme von Nahrung, Unterstützung beim Aufstehen und Zubettgehen sowie beim An- und Ausziehen oder aber Begleitung zu anstehenden Arztterminen: Die Grundpflege ist ein wichtiger Baustein der häuslichen Pflege.

Hauswirtschaftliche Versorgung

Einkaufen, kochen, abwaschen, bügeln, spülen oder putzen: Die hauswirtschaftliche Versorgung ergänzt die pflegerischen Dienstleistungen und entlastet Pflegebedürftige und Angehörige gleichermaßen.

Behandlungspflege

In den Bereich der Behandlungspflege fallen medizinische Leistungen, die im Rahmen einer ärztlichen Verordnung von Pflegekräften durchgeführt werden. Zu diesen Leistungen zählen beispielsweise das Wechseln von Verbänden, das Verabreichen von Medikamenten, die Wundversorgung oder eine regelmäßige Messung von Blutdruck und Blutzucker. Die Kosten für eine Behandlungspflege werden nach Prüfung und Genehmigung der verordneten Maßnahmen von der Krankenkasse übernommen.

Themenberereiche
: Kompakte Informationen zur Pflege – von Ambulante Betreuung bis Zuschüsse.

Ambulante Betreuung und Pflege allgemein

Die ambulante Pflege ermöglicht pflegebedürftigen Menschen, weiterhin in ihrer häuslichen Umgebung zu leben. Sie umfasst Grundpflege wie Körperhygiene, Behandlungspflege durch medizinisches Fachpersonal sowie hauswirtschaftliche Hilfe.

Beratungsgespräch nach §37.3 SGB XI

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, müssen regelmäßig Beratungseinsätze durch einen ambulanten Pflegedienst wahrnehmen. Diese Besuche dienen der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und sind Voraussetzung für den weiteren Erhalt des Pflegegeldes.

Betreuungs- und Entlastungsleistungen

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf monatlich 131 Euro für Betreuungs- und Entlastungs­leistungen. Diese Mittel können für Haushaltshilfen, Alltagsbegleiter oder Angebote zur Unterstützung im Alltag genutzt werden und entlasten pflegende Angehörige wirksam.

Pflegegeld

Pflegebedürftige, die zu Hause von Angehörigen oder Freunden gepflegt werden, erhalten je nach Pflegegrad Pflegegeld von der Pflegeversicherung. Dieses dient als finanzielle Anerkennung für die häusliche Pflege und wird direkt an die pflegebedürftige Person ausgezahlt.

Pflegegrade

Der Pflegegrad beschreibt, wie stark eine Person in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Die Einstufung erfolgt nach einem standardisierten Begutachtungs­verfahren in die Pflegegrade 1 bis 5. Der jeweilige Pflegegrad entscheidet über Art und Umfang der Leistungen der Pflegeversicherung.

Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel sind Produkte, die pflegebedürftige Menschen oder ihre Angehörigen im Alltag unterstützen. Sie erleichtern die häusliche Pflege, fördern die Selbstständigkeit der Betroffenen und entlasten pflegende Personen. Viele Hilfsmittel werden von der Pflegekasse übernommen.

Pflegesachleistungen

Pflegesachleistungen erhalten Pflegebedürftige, wenn ein zugelassener ambulanter Pflegedienst die Pflege übernimmt. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad und umfasst Leistungen wie Körperpflege, Ernährungshilfe oder medizinisch verordnete Maßnahmen.

Pflegeschulung für Angehörige nach § 45 SGB XI

Die Pflegeschulung für Angehörige nach § 45 SGB XI richtet sich an pflegende Angehörige. In Schulungen und Gesprächen erhalten sie praxisnahes Wissen zur Pflege, Hilfe bei organisatorischen Fragen und psychische Unterstützung. Ziel ist es, Pflege sicherer und weniger belastend zu gestalten.

Kombinationsleistungen

Bei Kombinationsleistungen kann Pflegegeld anteilig mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden. Dies bietet mehr Flexibilität in der häuslichen Pflege. Der nicht genutzte Anteil der Pflegesachleistung wird dabei in anteiligem Pflegegeld ausgezahlt.

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege bedeutet eine befristete stationäre Unterbringung, wenn die häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist. Sie kann bis zu 56 Tage pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, etwa nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei Ausfall der Pflegeperson.

Verhinderungspflege

Verhinderungspflege tritt ein, wenn die private Pflegeperson vorübergehend ausfällt, z. B. wegen Krankheit oder Urlaub. In dieser Zeit kann eine Ersatzpflege durch einen Pflegedienst oder andere Personen organisiert werden – die Pflegekasse übernimmt hierfür anteilig die Kosten.

Was wird gefördert? (Zuschüsse und Erstattungen)

Pflegebedürftige können finanzielle Unterstützung wie Zuschüsse für barrierefreie Umbauten, Pflegehilfsmittel oder Pflegekurse beantragen. Auch Kosten für Kurzzeit- oder Verhinderungspflege können teilweise erstattet werden – abhängig vom Pflegegrad und der individuellen Pflegesituation.

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